Welche Personalvertretung ist für mich zuständig?


Aufgemerkt ...

Neben den nachfolgend beschriebenen Personalvertretungen in eigentlichen Sinne sind auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung) sowie die Schwerbehindertenvertretungen zu nennen.

Die Personalvertretungen sind ein Mosaikstein der Partizipation an der Technischen Universität München. Auf den Webseiten der einzelnen Gremien erhalten Sie Informationen über die Themen, mit denen sich die Personalvertretungen im Interesse der Beschäftigten auseinandersetzen. Sie werden

  • über die konkreten Aufgaben der Personalvertretungen,
  • über Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bzw. als Beamte oder Beamter,
  • über abgeschlossene Dienstvereinbarungen,
  • über tarifliche Fragen,
  • über Vergünstigungen, die Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Technischen Universität München in Anspruch nehmen können,

und vieles mehr informiert.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den unten aufgeführten Personalvertretungen jeweils um eigenständige Gremien handelt. Welchem personalvertretungsrechtlichen Standort Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auch bei Ihrer/m Personalsachbearbeiter*in.

Wichtig ist die Abgrenzung der Personalvertretungen

  1. zu den Organen der Hochschule, wie sie in Art. 19 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) [extern] aufgeführt werden (z.B. Hochschulleitung, Senat, ...):
    bei den Personalvertretungen handelt es sich im Gegensatz zu diesen Organen um Kollektivorgane der Beschäftigten;
     
  2. zu den Beauftragten:
    die Beauftragten werden von der Hochschulleitung berufen oder auch von Organen der Hochschule gewählt (wie z.B. die Frauenbeauftragte durch den Senat), dagegen Vertreter/Vertretungen (so die Personalvertretungen) von den Vertretenen gewählt.

Personalrat München
zuständig für die Beschäftigten, die dem Standort München (Stammgelände) zugeordnet sind sowie der folgenden Bereiche:

  • Universitätsbibliothek an allen Standorten
  • Reisekostenstelle
  • Akademiezentrum Raitenhaslach;
  • Standort Taufkirchen/Ottobrunn (Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie);
  • Geodätisches Observatorium Wettzell;
  • Versuchsanstalt für Wasserbau und Wasserwirtschaft in Obernach;
  • Forschungslabor Haustechnik in Dachau;
  • Lehrstuhl und Labor für Siedlungswasserwirtschaft in Garching;
  • Forschungszentrum Geriatronik in Garmisch-Partenkirchen;
  • Schülerforschungszentrum Berchtesgadener Land (Berchtesgaden);
  • Campus Heilbronn der TUM School of Management

Personalrat Garching
zuständig für die Beschäftigten aus Garching sowie der folgenden Bereiche:

  • Institut für Wasserchemie in München (Marchioninistraße);
  • Außenstellen der Fakultät für Maschinenwesen:
    • IWB Augsburg;
    • Lehrstuhl für Verbrennungskraftmaschinen in München (Schragenhofstraße).

Personalrat Garching zuständig für die Beschäftigten aus Garching sowie der folgenden Bereiche: Institut für Wasserchemie in München (Marchioninistraße); Außenstellen der Fakultät für Maschinenwesen: IWB Augsburg; Lehrstuhl für Verbrennungskraftmaschinen in München (Schragenhofstraße).


Personalrat Weihenstephan
zuständig für die Beschäftigten der TUM School of Life Sciences / TUM-Standort Weihenstephan
(zuständig für die Beschäftigten der SoLS incl. zentraler örtlicher Einrichtungen) sowie der Außenstellen in Straubing, Iffeldorf und in der Winzererstraße in München. 


Gesamtpersonalrat
zuständig für Angelegenheiten, bei denen der Kanzler (oder dessen Vertretung) als Leitung der Gesamtdienststelle (d.h. der Technischen Universität München) zur Entscheidung befugt ist (vor allem bei standortübergreifenden Belangen). Gesamtpersonalrat zuständig für Angelegenheiten, bei denen der Kanzler (oder dessen Vertretung) als Leitung der Gesamtdienststelle (d.h. der Technischen Universität München) zur Entscheidung befugt ist (vor allem bei standortübergreifenden Belangen).