Aufgaben

Grundsätzlich werden sämtliche (v.a. wissenschaftsstützende) Beschäftigte der TU München durch Personalräte vertreten. Für die Belange aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahre sowie für alle Auszubildenden (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) sind zusätzlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVn) eingerichtet. Diese achten z.B. darauf, dass Gesetze (bspw. das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz) oder auch der Tarifvertrag an der TUM eingehalten werden. Dabei arbeiteten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen eng mit den Personalvertretungen zusammen.

Neben den örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen (München, Garching, Weihenstephan) existiert an der TUM zusätzlich eine Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV). Grundlage der Arbeit der GJAV ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Nach Art. 64 Abs. 2 BayPVG wird immer dann eine GJAV (neben den örtlichen JAVn) gebildet, wenn räumlich weit getrennte oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständige Standorte existieren.  Die Beteiligung des GJAV erfolgt in diesem Kontext in erster Linie bei standortübergreifenden Angelegenheiten.

Übrigens ...

Jugendliche und Auszubildende dürfen auch während ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungszeit die Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit Anregungen und Mängeln zu ihrer Ausbildung, aber auch mit Alltagsproblemen aufsuchen. Die GJAV bietet dabei keine Sprechstunden an, der direkte Kontakt findet über die örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Bitte verwechselt die GJAV nicht mit der Stufenvertretung. Die GJAV tritt neben die örtlichen JAVn, d.h. sie ist gleichgeordnet. Eine Stufenvertretung dagegen wird immer dann gebildet, wenn eine mehrstufige Verwaltungsstruktur existiert (d.h. es gibt eine Hierarchisierung). Im Bereich der Hochschulen ist diese Verwaltungsstruktur zweistufig, d.h. neben den örtlichen JAVn und einer eventuellen GJAV ist noch eine Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingerichtet, die für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden auf Ministeriumsebene zuständig ist.

Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung nimmt an den Sitzungen des Gesamtpersonalrats teil und hat bei Angelegenheiten, die Jugendliche bzw. Auszubildende betreffen, ein Stimmrecht.


Zwar halten wir als GJAV keine Sprechstunden ab, trotzdem gilt auch für uns:

Wir geben Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Rechtsauskünfte dürfen wir nicht erteilen. Bitte fragt für rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach (Dienststelle, Landesamt für Finanzen, usw.). Rechtsverbindliche Auskünfte können auch zugelassene Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen.