Interessantes

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mit Startpunkt 01. Juli 2018 wird nunmehr auch an der TU München ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Nähere Informationen können den Webseiten des Gesamtpersonalrats entnommen werden.


Erhöhung des Ballungsraumzuschlags (ergänzende Leistung)

Der Ballungsraumzuschlag ("ergänzende Leistung") erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2018. Dies gilt auch für Auszubildende. Nähere Informationen sind auf den Webseiten des Gesamtpersonalrats zu finden.


Tarifabschluss 2017

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) führte die Tarifverhandlungen 2017 als Verhandlungsführerin gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Gleichzeitig existierte eine Verhandlungsgemeinschaft mit dbb beamtenbund und tarifunion. Verhandlungspartner ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Die ersten beiden Verhandlungsrunden am 18. Januar bzw. am 30./31. Januar 2017 führten zu keinem Ergebnis. Erst in der dritten Verhandlungsrunde am 16./17. Februar 2017 in Potsdam einigten sich die Tarifparteien.

Die wesentlichen Ergebnisse für die Auszubildenden sind:

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.01.2017 um 35,00 EURO und zum 01.01.2018 um nochmals 35,00 EURO;
  • Urlaubsanspruch von 29 Ausbildungstagen pro Jahr (bei Zugrundelegen einer Fünftagewoche);
  • Verlängerung der bisherigen Übernahmeregelung.

Der aktuelle Tarifvertrag ist hier zu finden.


Tarifabschluss 2015

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2015 wurden folgende Ergebnisse erreicht:

  • Erhöhung des Ausbildungsentgeltes
    • ab 01. März 2015 um 30 Euro sowie
    • ab 01. März 2016 um weitere 30 Euro.
  • Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende auf 28 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss 2015 könnt ihr dem Rundschreiben der ZA 2 - Personalverwaltung entnehmen. Dieses ist mit eurer TUM-Kennung [z.B. "ka21bab" ohne "@tum.de" bzw. "@mytum.de"] hier einsehbar.

Grundlage ist der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG).