Aktuelle Informationen des Jahres 2018
Arbeitsschutz ist Chefsache
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihr Magazin topeins heraus. Mit diesem Magazin sollen Führungskräfte bei dieser nicht zu unterschätzenden Aufgabe unterstützt werden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mit Startpunkt 01. Juli 2018 wird nunmehr auch an der TU München ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Informationen hierzu finden Sie
- im Rundschreiben der Dienststelle (PDF, 10,6 MB),
- in einer ergänzenden EMail des Gesamtpersonalrats (DOC, 31,0 KB) sowie
- im Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement (PDF, 225 KB) des Bayerischen Ministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
Ballungsraumzulage für den Tarif- und Beamtenbereich
Der Ballungsraumzuschlag ("ergänzende Leistung") erhöht sich
- für ArbeitnehmerInnen / BeamtInnen auf 122,69 €
- für Auszubildende / AnwärterInnen auf 61,34 €.
Zusätzlich gibt es für jedes Kind einen Zuschlag von 32,72 €. Die Grenzbeträge für die Anspruchsberechtigung auf die ergänzende Leistung betragen bei Arbeitnehmern z.B. 3.560,20 €/monatlich und bei den Auszubildenden z.B. 1.284,17 €/monatlich. Der Grenzbetrag für den Kinderzuschlag liegt bei 4.957,80 €/monatlich.
Alle Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Gebietskulisse bleibt hierbei unverändert!
Rechtsgrundlage ist im Tarifbereich der Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) sowie im Beamtenbereich der Art. 94 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG).
Zwar bereits etwas älter, aber nach wie vor erschreckend aktuell. Die langjährigeren MitarbeiterInnen der TUM erinnern sich vielleicht noch:
Mittlerweile wurde aus der Exzellenzinitiative die Exzellenzstrategie. Wurden jedoch auch die Vorschläge des Gesamtpersonalrats von der Hochschulleitung aufgenommen? Lesen und sehen Sie selbst (es ist die TUM-Kennung erforderlich!).
Seit 25. Mai 2018 ist die Rechtsgrundlage für den Datenschutz die Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. dem (novellierten) Bayerischen Datenschutzgesetz.
TUM-spezifische Informationen hierzu finden Sie unter www.datenschutz.tum.de/dsgvo-und-baydsg/.
"Ein heute geborenes Kind wird nicht mehr wissen, was Privatleben ist. Es wird nicht mehr wissen, was es bedeutet, einen privaten Moment, einen Gedanken zu haben, der weder aufgezeichnet wird, noch analysiert. Das ist ein Problem, denn Privatleben ist wichtig, das Privatleben hilft uns zu bestimmen, wer wir sind und wer wir sein wollen."
Edward Snowden
Weihnachtsansprache 2013
Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein aktueller Leitfaden zum Mutterschutzgesetz (PDF, 3,3 MB) zu finden. Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die 2018 in Kraft treten.