Aktuelle Informationen des Jahres 2016

Sachgrundlose Befristung

Bereits seit geraumer Zeit existieren Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, mit denen die Arbeitsbedingungen der Nachwuchswissenschaftler verbessert werden sollen. Näheres finden Sie hier.

Mittlerweile ist auch die Befristungspraxis im Bereich der wissenschaftsstützenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Thema, das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst angekommen ist. In einem Schreiben des Staatsministeriums wird darauf abgezielt, dass der öffentliche Dienst zwar grundsätzlich ein hohes Ansehen genießt, seine Attraktivität als Arbeitgeber jedoch durch den Anstieg von sachgrundlosen Befristungen bei der Neueinstellung von Personal in Frage gestellt wird. Nachdem die tarifliche Probezeit von sechs Monaten (§ 2 Abs. 4 TV-L) "... dem Arbeitgeber die Möglichkeit [bietet], sich von den Qualifikationen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu überzeugen, ..." werden die nachgeordneten Stellen im Bereich des Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst  gebeten, "... künftig

  • bei Neueinstellungen,
  • für die Dauerbedarf gegeben ist und
  • geeignete Bewerberinnen oder Bewerber sowie
  • entsprechende freie und besetzbare (Plan-)Stellen vorhanden sind,

... verstärkt zu prüfen, ob auf eine sachgrundlose Befristung verzichtet werden kann."

Den vollständigen Text des ministeriellen Schreibens finden Sie auf unseren Seiten (es ist die TUM-Kennung [z.B. "ka21bab" ohne "@tum.de" bzw. "@mytum.de"] erforderlich!).

Die sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Sektor machten 2004 noch 17,5 Prozent aller Befristungen aus, 2013 waren es bereits 35,7 Prozent. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die im Rahmen der Tarifrunde 2014 zwischen den Gewerkschaften und dem Bund vereinbart wurde.

An der TUM lag im Zeitraum von 01.01.2012 bis 30.06.2013 die Befristungsquote bei Neueinstellungen von wissenschaftsstützendem (sog. "nicht-wissenschaftlichem" bzw., noch diskreditierender, "sonstigem") Personal in Bibliothek, Technik und Verwaltung bei 92 Prozent – davon waren sogar 58 Prozent sachgrundlos befristet. Das geht aus der Einstellungsstatistik (es ist die TUM-Kennung erforderlich!) hervor, die Personalvertretungen erstellt haben.

Im gleichen Zeitraum wurden 75 % der befristet Beschäftigten von der TUM auch nur befristet weiterbeschäftigt, lediglich 25 % erhielten einen unbefristeten Vertrag. Das geht aus der Weiterbeschäftigungsstatistik (es ist die TUM-Kennung erforderlich!) hervor.

Diesen Missstand hat der Gesamtpersonalrat mit seinem Positionspapier (es ist die TUM-Kennung erforderlich!) zum Strukturkonzept „Vision TUM2020“ im Zukunftskonzept der TUM und zur Befristungspraxis im wissenschaftsstützenden Bereich aufgegriffen.

Digitalisierung

Im Rahmen des DGB-Index "Gute Arbeit" wird jährlich mit Hilfe einer Repräsentativbefragung ermittelt, wie die Arbeitsbedingungen in Deutschland von den Beschäftigten beurteilt werden. Dabei stand 2016 der Themenschwerpunkt "Digitalisierung der Arbeitswelt" im Mittelpunkt. 

Als wesentliche Erkenntnisse sind zu nennen: Bei 82 Prozent aller Beschäftigten wird die Arbeit durch Digitalisierungsprozesse beeinflusst, wobei bei 60 Prozent aller Befragten dies in hohem oder sehr hohem Maße zutrifft. Berichtet wird z.B. über eine wachsende Arbeitsmenge, mehr Multitasking, eine zunehmende Kontrolle der Arbeitsleistung.

Dagegen wird eine Veränderung der Work-Life-Balance durch die technischen Entwicklungen lediglich nur von einer Minderheit wahrgenommen. Und ... die Beschäftigten werden im Rahmen der digitalen Veränderungen ihrer Arbeit nur unzureichend beteiligt. Drei Viertel der in einem digitalisierten Kontext  Arbeitenden haben keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Digitalisierungsprozess an ihrem Arbeitsplatz.

Der Report 2016 sowie eine kompakte Zusammenfassung stehen auf der Homepage des DGB-Index zum Download bereit.