Aktuelle Informationen des Jahres 2020

Corona - aktuelle Dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen

Der Beschluss der Staatsregierung, den Dienst an den Dienststellen des Freistaats Bayern in der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 entfallen zu lassen, wurde mit E-Mail des Präsidenten vom 14.12.2020 den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. 

Die Bestimmung der Beschäftigten, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Einrichtungen erforderlich ist, wurde dabei leider mit den Personalvertretungen an der TUM nicht besprochen. Genau dies wurde jedoch sowohl vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und für Heimat als auch vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit empfohlen.

Wir alle leisten gerne solidarisch unseren Beitrag in dieser schweren Zeit. Aber es gehört zum guten und vertrauensfördernden Miteinander, dass die Personalvertretungen eingebunden werden!

Beschäftigtendatenschutz im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern

Anders als andere Datenschutzgesetze enthält das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) keine expliziten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Bei Beamten galten hier jedoch immer schon neben dem § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die Regelungen der Artikel 103 bis 111 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG).

Durch den bereits zu Jahresbeginn eingefügten neuen Art. 145 Abs. 2 BayBG wurden diese Bestimmungen explizit auch auf die Tarifbeschäftigten ausgedehnt.

Coronavirus: Was Beschäftigte wissen müssen

An der TU München finden Sie Informationen zum Thema Corona auf der Webseite www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/. Den an der TUM eingerichteten Krisenstab erreichen Sie unter der EMail-Adresse krisenstab-coronavirus@tum.de.

Daneben hat bspw. der DGB Rechtsschutzauf seinen Seiten zusammengestellt, was Beschäftigte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus' aus arbeitsrechtlicher Sicht wissen müssen.