Altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 11.09.2012 mitgeteilt, dass ab sofort allen Beschäftigten, unabhängig vom Lebensalter, für die Jahre 2011 und 2012 ein Urlaub von 30 Arbeitstagen gewährt werden kann.
Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmer- als auch im Beamtenbereich nur für die Jahre 2011 und 2012, nicht jedoch für 2013. Insoweit bleibt das Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlungen 2013 abzuwarten.
Die Einbringungsfrist für den Erholungsurlaub 2011 wurde bis zum 31. Dezember 2012 verlängert (WFKMS vom 10.08.2012). Diese Verlängerung betrifft nur die Differenz zwischen dem persönlichen Urlaubsanspruch und den besagten 30 Arbeitstagen.
Viele Grüße
Ihre Personalvertretung am WZW
Anlagen: