Ihre Betriebsärztinnen informieren

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir freuen uns zum 1.1.2007 Ihre betriebsärztliche Betreuung übernehmen zu dürfen.

Auf diesem Wege möchten wir uns bei Ihnen kurz vorzustellen und einige immer wiederkehrende Fragen über Sinn und Zweck unserer betriebsärztlichen Arbeit beantworten.

Zur Person:

Dr. med. Andrea Dietlmeier
geboren 1968 in München Studium an der LMU München,
Klinische Tätigkeit in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie
Facharztausbildung in Allgemeinmedizin 1994-1999,
anschließend Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Seit 2001 bin ich für mehrere Unternehmen aus verschiedenen Branchen selbständig tätig.

Dr. med. Gabriele Hohmann
geboren 1965 in Viernheim,
Studium an der Universität Heidelberg/Mannheim
Klinische Tätigkeit in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und Urologie
1994 Beginn der Ausbildung in der Betriebsmedizin, von 1998-2005 als angestellte Betriebsärztin in einem überbetrieblichen Dienst tätig.
Seit 2005 betreue ich selbständig mehrere Unternehmen aus verschiedenen Branchen.


Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt ist Ihr direkter Ansprechpartner in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Ziel ist, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden aller Beschäftigten zu fördern und aufrecht zu erhalten und Sie vor Gefahren zu schützen, die sich aus ungünstigen Arbeitsplatzbedingungen oder dem Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bzw. biologischen Materialien ergeben.


Wie können wir diese Aufgaben erfüllen?

Der Betriebsarzt führt Untersuchungen im Hinblick auf spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz durch. Im Einzelnen können dies sein: Sehteste, Hörprüfungen, Lungenfunktionsanalysen, Laboruntersuchungen (Blut und Urin) aber auch - bei Bedarf - EKG, Belastungs-EKG. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Untersuchungen besteht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen. Diese sind beispielsweise in der Biostoff- oder Gefahrstoffverordnung festgelegt.

Er führt regelmäßig Arbeitsplatzbegehungen durch und berät Beschäftigte und Arbeitgeber sowie den Personalrat hinsichtlich einer optimalen Arbeitsplatzgestaltung.

Er ist durch eine spezifische Weiterbildung für diese Aufgaben vorbereitet und von der Berufsgenossenschaft, der Ärztekammer und den Staatlichen Aufsichtsbehörden ermächtigt.


Kann der Hausarzt diese Aufgaben nicht genau so gut erfüllen?

Ihr Hausarzt kennt nicht nur Ihre Krankheiten sondern auch das soziale Umfeld.

Dieses Vertrauensverhältnis soll und muss bestehen bleiben!

Anders jedoch als der Hausarzt kennt der Betriebsarzt die spezifischen Arbeitsplatzbedingungen vor Ort. Er kann ...

· drohende Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennen,

· dem Arbeitgeber und dem Personalrat Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung unterbreiten,

· die Umsetzung von Beschäftigten an andere Arbeitsplätze anregen, falls dies medizinisch geboten erscheint,

· weitergehende Untersuchungen durch auswärtige Fachärzte bei Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung oder gar auf eine Berufskrankheit empfehlen.


Erfährt der Arbeitgeber oder die Personalabteilung von Ihren Erkrankungen ?

Nein !

Der Betriebsarzt unterliegt - wie jeder andere Arzt - der ärztlichen Schweigepflicht. Befunde, medizinische Daten, persönliche Probleme dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Allein der Beschäftigte kann den Betriebsarzt von dieser Schweigepflicht entbinden. Insofern ist der Betriebsarzt eine Vertrauensperson.

Sogenannte spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften und besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden müssen, münden in eine arbeitsmedizinische Beurteilung. Das Ergebnis enthält keine ärztlichen Diagnosen. Es wird mit Ihnen jeweils besprochen und Sie erhalten eine Kopie dieser Beurteilung für Ihre Unterlagen ausgehändigt.


Wer Kann sich beim Betriebsarzt Rat holen?

Jede(r) Beschäftigte hat das Recht den Betriebsarzt zu konsultieren, wenn er dies wünscht. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Beschäftigte glaubt, dass Beschwerden durch den Arbeitsplatz hervorgerufen werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn chronische Beschwerden aufgrund einer (un)bekannten Krankheit bestehen, die Sie beunruhigen oder gerade am Arbeitsplatz verstärkt auftreten. Der Betriebsarzt kann in solchen Fällen anhand eigener Untersuchungen aber auch durch Sichtung von Vorbefunden, die Sie mitbringen, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Der Betriebsarzt ist auch vertraulicher Ansprechpartner

· für Probleme im sozialen Umfeld (privat und am Arbeitsplatz),

· bei Problemen im psychologischen Bereich, vor allem bei Suchtproblemen (Alkohol, Drogen etc.)

· für Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz aus den unterschiedlichsten Gründen "nicht mehr zurechtkommen"


Wie erreiche ich den Betriebsarzt ?

Sprechzeiten sind Dienstagvormittag von 8-12 Uhr und Freitagvormittag von 8-12 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude Zimmer HU 40, Maximus-von-Imhof-Forum 6

Termine möglichst vorab telefonisch unter 08161/71-3908 oder per E-Mail:
betriebsarzt-weihenstephan@tum.de

Außerhalb unserer Anwesenheitszeiten im Haus ist eine Kontaktaufnahme auch über den Personalrat (Tel. 3700 oder per E-Mail prw@zv.tum.de) möglich.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter 19222 oder den Rettungsdienst unter 112.

In den ersten Wochen wollen wir durch Begehungen Ihre Arbeitsplätze und hoffentlich auch viele von Ihnen persönlich kennen lernen.

Auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit freuen sich

Dr. med. Andrea Dietlmeier
Dr. med. Gabriele Hohmann

Betriebsärztinnen