Mit Schreiben vom 9. Februar 2010 an das Landesamt für Finanzen, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen dargelegt, dass das Urteil des BVerwG vom 12. November 2009 – 2 C 61.08 – auch für das bayerische Beihilferecht von Bedeutung ist, da die Angemessenheit von Heilpraktikerleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 5 BayBhV nach einer inhaltlich vergleichbaren…
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