Neu: Vermerk zur Eignung des Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte

2023 |


Auf Hinweis der Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist bei externen und internen Stellenausschreibungen zu vermerken, ob die Stelle für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet ist und dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt werden (4.4.2. Bayerische Inklusionsrichtlinien). Dabei ist davon auszugehen, dass alle Arbeitsplätze beim Freistaat Bayern grundsätzlich zur Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet sind, soweit nicht in einzelnen Tätigkeitsbereichen besondere Anforderungen an die Beschäftigten gestellt werden müssen. In diesem Ausnahmefall halten Sie bitte vorab Rücksprache mit der Schwerbehindertenvertretung.

Bitte beachten Sie auch die aktualisierten Musterstellenausschreibungen im Dienstleistungskompass, wo nun schon die neue Formulierung hinterlegt ist:  "Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt."