Inflationsausgleich bei Elternzeit

2024 |


Das Arbeitsgericht Essen (d.h. es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung) entschied, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höhe zu zahlen sind (sofern ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag). Dabei bezieht sich die Entscheidung auf den Bereich TVöD. Für den Bereich TV-L gelten jedoch vergleichbare Regelungen. Nähere Informationen finden Sie z.B. hier [externer Link]

Am 14.08.2024 wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 14 SLa 303/24) wieder aufgehoben, wobei eine Revision zugelassen wurde. Nähere Informationen sind z.B. hier  [externer Link] zu finden.