Alle notwendigen Informationen zum JobBike Bayern sind unter JobBike Bayern externer Link zu finden.
Rechtliche Grundlage ist
- für Tarifbeschäftigte der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für die Beschäftigten des Freistaates Bayern (TV-Fahrradleasing Bayern).
bzw.
- für Beamte und Beamtinnen der Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) externer Link.