Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht eine Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes dahingehend vor, dass Beamt:innen künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen können. Das Leasing eines Fahrrads wird somit Teil der Besoldung. Diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung war bislang nicht möglich.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im staatlichen Bereich gibt es aktuell Tarifverhandlungen zum Thema Job-Bike.
Wichtig zu wissen:
Eine inhaltsgleiche Übernahme der Regelung für Beamt:innen würde aufgrund der unterschiedlichen Dienst-/Arbeitsverhältnisse dazu führen, dass es bei den Tarifbeschäftigten zu einer Kürzung der Leistungen in der Sozialversicherung (Rente, Zusatzversorgung, ...) kommen würde.