Änderung der personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeit

2023 |


Mit der Einladung zur Personalversammlung in München wurden wieder einige Beschäftigte in Garching und Weihenstephan überrascht, die bisher dem Personalrat an ihrem Arbeitsort zugeordnet waren. Die Änderung der personalvertretungsrechtlichen Zuordnung betrifft Beschäftigte einiger Departments der beiden Schools of Engineering and Design (ED) und Computation, Information and Technology (CIT), der Universitätsbibliothek und der Reisekostenstelle. 

Damit ergeben sich auch Fragen wie z.B.

  • Welcher Personalrat ist für mich zuständig, wer berät mich? 
    = in der Regel der Personalrat Hauptdienststelle am Standort München. Sollten Sie zur Beratung Ihren PR aufsuchen wollen, zählt die Fahrzeit und die Dauer der Beratung als Arbeitszeit. Die Fahrtkosten werden leider nicht erstattet.
  • Muss ich nach München zum Betriebsarzt zur Angebotsvorsorge fahren?
    = nein, Sie können weiterhin das Angebot an Ihrem Standort wahrnehmen

Änderungen bei der Arbeitszeitregelung (Zeiterfassung) sind damit nicht verbunden.

Wir werden uns bemühen, Ihnen weiterhin standortrelavante Informationen zukommen zu lassen.