Weitergabe von Passwörtern und Einsichtnahme in Benutzerdaten


Sie sind krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz? Ihr Chef/Chefin benötigt während Ihrer Ab­wesen­heit unbe­dingt Daten, die nur auf Ihrem PC abgespeichert sind und fragt Sie nach Ihrem Passwort?

Auf jeden Fall ist es laut Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme grundsätzlich nicht gestattet, Kennungen und Passwörter weiterzugeben.

Speichern Sie daher besser alle Dateien oder E-Mail-Inhalte, die für die gemeinsame Arbeit notwendig sind auf einem gemeinsamen Lauf­werk der Abtei­lung bzw. des Lehrstuhls ab.

Auch eine Einsichtnahme in Benutzerdaten ist grundsätzlich unzulässig. Nur bei begründetem Verdacht auf Missbrauch und nur mit Zustimmung der Personal­vertretung darf eine Einsicht­nahme erfolgen. Sofort­maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs und der Be­weis­siche­rung sind vor der Beteili­gung der Personalvertretung zulässig.

Setzen Sie sich in fragwürdigen Fällen mit Ihrer örtlichen Personalvertretung in Verbindung, die Sie berät und unter­stützt.