Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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In den Medien hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11,  grosse Beachtung gefunden und auch schon beim Personalrat für Anfragen gesorgt, nach dem der Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG berechtigt ist, vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeits­unfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag einer Erkrankung an zu verlangen.
Es handelt sich hier aber um keine neue Rechtslage, sondern lediglich um die Bestätigung einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung. So lange der Arbeitgeber nichts anderes fordert ist es weiterhin ausreichend, die ärztliche Bescheinigung spätestens am auf den 3. Tag der Erkrankung folgenden Arbeitstag vorzulegen.