Unfallschutz bei Weihnachtsfeiern

2018 |


Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Landesunfallkasse Bayern (Bayer. LUK) informieren:
Unfallschutz für die Mitarbeiter besteht nur, wenn es sich um eine offizielle Feier handelt. Der Arbeitgeber muss die Feier billigen, fördern und mitfeiern. Private Treffen von Kollegen zum Essen oder eine Verlängerung der offiziellen Weihnachtsfeier im privaten Rahmen sind nicht versichert. Teilnehmende Familienangehörige oder geladene Gäste sind nicht geschützt!
Vorsicht: Auch der Unfallschutz für Beschäftigte erlischt, wenn ein Unfall auf dem Nachhauseweg auf Alkohol zurückzuführen ist!