Leasing von "Dienstfahrrädern" ("JobRad")

2017 |


Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass einige Firmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ihren MitarbeiterInnen das Leasing eines Fahrrades über eine Entgeltumwandlung (auch "Barlohnumwandlung") ermöglichen. Daher haben wir auch schon Anfragen erhalten und um diese kompetent beantworten zu können, haben wir beim Finanzministerium angefragt. Wir haben die Auskunft erhalten, dass dieses Angebot für Beschäftigte des Freistaats Bayern nicht möglich ist. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten (= Arbeitnehmer) des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) regelt die Grundsätze zur Umwandlung tarifvertraglicher Entgeltbestandteile (nur) zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung. Für Beamte ist die Umwandlung nach dem Besoldungsrecht ausgeschlossen. Weitere Gründe können Sie im Antwortschreiben  des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 7. Juni 2017 nachlesen.