Bitte beachten Sie das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (FMS) vom 4. Mai 2017. Überstunden oder Mehrarbeitsstunden sind der zuständigen Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen getrennt für jeden Kalendermonat der Entstehung zu melden.
Eine Ansammlung von Überstunden und Mehrarbeitsstunden teils über Jahre hinweg, die dann in einer Summe für einen Kalendermonat mit den zur Verfügung stehenden Lohnarten zur Auszahlung angewiesen werden, ist aus den im Schreiben genannten Gründen nicht möglich.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag endet, kann somit eine gesammelte Auszahlung Ihrer Über-/Mehrarbeitsstunden (Gleitzeitguthaben) nicht vorgenommen werden.
Korrekte Meldung von Überstunden und Mehrarbeitsstunden an das Landesamt für Finanzen
2017 |