Korrekte Meldung von Überstunden und Mehrarbeitsstunden an das Landesamt für Finanzen

2017 |


Bitte beachten Sie das Schreiben des Bayerischen Staats­ministerium der Finanzen, für Landes­entwicklung und Heimat (FMS) vom 4. Mai 2017. Überstunden oder Mehrarbeits­stunden sind der zuständigen Bezüge­stelle beim Landes­amt für Finanzen getrennt für jeden Kalender­monat der Entstehung zu melden.
Eine Ansammlung von Überstunden und Mehrarbeits­stunden teils über Jahre hinweg, die dann in einer Summe für einen Kalender­monat mit den zur Verfügung stehenden Lohn­arten zur Aus­zahlung ange­wiesen werden, ist aus den im Schreiben genannten Gründen nicht möglich.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag endet, kann somit eine gesammelte Auszahlung Ihrer Über-/Mehrarbeitsstunden (Gleitzeitguthaben) nicht vorgenommen werden.