Information über Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich

2016 |


Für Beschäftigte des Freistaats Bayern besteht bei genehmigten Dienstfahrten mit dem privaten Kfz eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung. Zusätzlich kann selbst eine Rabattverlustversicherung abgeschlossen werden. Ausserdem gibt es einen Rahmenversicherungsvertrag, der es ermöglicht, für Fahrer staatlicher Dienstfahrzeuge Einzelversicherungen aus den Bereichen Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Regress- und Unfallversicherung abzuschliessen. Hier können Sie die Informationen über Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich einsehen.

Bitte beachten Sie auch die Seiten über Schadensfälle im Dienstleistungskompass des TUM-Portals und die Informationen des Landesamtes für Finanzen.