Freie Fahrt mit den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn

W00BZQ-newscat-prm, 2016 |


Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen erweitert.

Seitdem können Menschen, mit einem Schwer­behinderten­ausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, den Nahverkehr deutschland­weit kostenfrei nutzen. Voraussetzung ist der Erwerb einer Wertmarke für die Freifahrtberechtigung. Die neue Freifahrt­regelung gilt ohne Einschränkung auf Verkehrs­verbünde oder Strecken­verzeichnisse. Fernverkehrszüge (IC/EC-, ICE- und D-Züge) können ebenso benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrs­verbundes freigegeben sind. Bisher beschränkte sich die sogenannte „Freifahrtregelung“ auf Nahver­kehrszüge ( § 147 Abs. 1 SGB IX) in einem Um­kreis von 50 Kilometern um den Woh­nort des behinderten Menschen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales.