Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen erweitert.
Seitdem können Menschen, mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, den Nahverkehr deutschlandweit kostenfrei nutzen. Voraussetzung ist der Erwerb einer Wertmarke für die Freifahrtberechtigung. Die neue Freifahrtregelung gilt ohne Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Fernverkehrszüge (IC/EC-, ICE- und D-Züge) können ebenso benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Bisher beschränkte sich die sogenannte „Freifahrtregelung“ auf Nahverkehrszüge ( § 147 Abs. 1 SGB IX) in einem Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des behinderten Menschen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales.