Nein, leider noch lange nicht. Bei den letzten Tarifverhandlungen wurde dieses Thema aufgrund der Weigerung der Länder nicht behandelt.
Dennoch - es bewegt sich was. Nachdem es auch für bayerische Hochschulen immer schwieriger wird, qualifiziertes wissenschaftsstützendes Personal zu finden, hat sich das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 zum Thema "Abschluss sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)" an die nachgeordneten Dienststellen gewandt.
Das Ministerium hat erkannt, dass die Attraktivität einer Beschäftigung an Hochschulen gesteigert werden muss und "bittet" daher darum, bei Neueinstellungen, für die Dauerbedarf gegeben ist und geeignete Bewerberinnen und Bewerber sowie entsprechende freie und besetzbare (Plan-)Stellen vorhanden sind, verstärkt zu prüfen, ob auf eine sachgrundlose Befristung verzichtet werden kann.
Ende der sachgrundlosen Befristungen?
2017 |