Ende der sachgrundlosen Befristungen?

2017 |


Nein, leider noch lange nicht. Bei den letzten Tarifverhandlungen wurde dieses Thema aufgrund der Weigerung der Länder nicht behandelt.
Dennoch - es bewegt sich was. Nachdem es auch für bayerische Hochschulen immer schwieriger wird, qualifiziertes wissenschafts­stützendes Personal zu finden, hat sich das Bayerische Staats­ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 zum Thema "Abschluss sach­grundlos befristeter Arbeits­verträge nach § 14 Abs. 2 Teil­zeit- und Befris­tungs­gesetz (TzBfG)" an die nach­geordne­ten Dienst­stellen gewandt.
Das Ministerium hat erkannt, dass die Attrak­tivität einer Beschäf­tigung an Hoch­schulen gesteigert werden muss und "bittet" daher darum, bei Neu­ein­stel­lun­gen, für die Dauer­bedarf gegeben ist und geeig­nete Bewer­be­rin­nen und Bewerber sowie ent­sprechende freie und besetz­bare (Plan-)Stellen vor­han­den sind, verstärkt zu prüfen, ob auf eine sach­grund­lose Befris­tung verzichtet werden kann.