Betriebliches Eingliederungsmanagement an der TUM

2018 |


Mit Rundschreiben vom 2. Mai 2018 (veröffentlicht im Dienstleistungskompass) informierte die Dienststelle über die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Es kann nun sein, dass das Rundschreiben zusätzliche Frage aufwirft, die darin nicht beantwortet werden. Der Gesamtpersonalrat wendet sich daher mit diesem Schreiben an alle Beschäftigte.

Ihr Personalrat am Standort München begrüßt die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und wird Ihnen in den nächsten Wochen zusätzliche Informationen zusammenstellen. Einstweilen verweisen wir auf den "Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement" des Bayerischen Ministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, den wir hier zum Download anbieten. 

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