Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Zusatzversorgung


Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt werden. (Pressemitteilung Nr. 33/2011 vom 17. Mai 2011) Ab 2012 werden diese Zeiten automatisch vom Arbeitgeber an die VBL gemeldet. Die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor 2012 muss beantragt werden. Einen Antrag sowie Erläuterungen finden Sie auf den Seiten der VBL unter www.vbl.de.