Achtung Kostenfalle!


Seit 1. Januar 2011 gibt es mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform einige Neuerungen, so z.B. die Wahl­frei ­heit bei Medika­menten und Änderungen bei der Kostenerstattung. Die Mehrkosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, bleiben dem Patienten. Darin liegt das Risiko, auf das die Gewerkschaft ver.di in ihrem Informationsblatt "Achtung Kostenfalle" hinweist.