Der Personalrat-Garching möchte Sie kurz über verschiedene Punkte informieren.
Homeoffice
Sollte für Sie, von Ihrer/m dienstlich Vorgesetzten Homeoffice angeordnet worden sein, sind Sie dazu natürlich verpflichtet.
Die Benutzung privater Geräte (Computer, Laptop, Drucker…….) kann hier allerdings nicht angeordnet werden! Diese Sachen hat Ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Natürlich ist dies in der derzeitigen und akuten Situation sehr schwer zu realisieren und Sie können hier, auf freiwilliger Basis, Ihre Geräte nutzen.
Fortzahlung der Vergütung
Grundsätzlich muss/sollte der Arbeitgeber genügend Arbeit zur Verfügung stellen, so dass die wöchentliche Sollzeit erreicht werden kann. Kann nicht genügend Arbeit zur Verfügung gestellt werden und kann unter keinen Umständen eine sinnvolle und zumutbare Arbeitsleistung erbracht werden, wird bei Beamten ein entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst festgestellt; bei Tarifbeschäftigten und Hilfskräften wird die Arbeit nicht angenommen, so dass Annahmeverzug beim Arbeitgeber vorliegt. Beides sichert die unbegrenzte Lohnfortzahlung. (Schreiben ZA2 vom 31.03.2020)
Zeiterfassung
„An der TUM wird derzeit kein Überstundenabbau und kein Zwangsurlaub angeordnet. Für alle Beschäftigten mit elektronischer Zeiterfassung ist eine allgemeine Korrektur beabsichtigt“. (Schreiben ZA2 vom 31.03.2020)
Ansonsten, bleiben Sie gesund !!!
Ihr Personalrat Garching