Die Bayerische Staatszeitung vom 05.02.2021 berichtet über die Einführung einer Homeoffice-Pauschale:
"Steuerpflichtige, die im Homeoffice arbeiten, aber die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, können für die Jahre 2020 und 2021 eine Pauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale wird für Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Sie wird auf den werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro) angerechnet".