Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

2022 |


Wer nach dem Ende seiner Schulzeit nicht sofort einen Ausbildungsplatz findet, sollte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzung: Die Schulabgängerinnen und -abgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet.

Weitere Informationen auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung.