Seit dem 01. Januar 2012 werden Mutterschutzzeiten bei der VBL automatisch als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt berechnet. Für Kinder die vor 2012 geboren sind, müssen Sie die Mutterschutzzeiten schriftlich bei der VBL beantragen.
Die Anträge dazu finden Sie direkt auf der Homepage der VBL unter der Rubrik Versicherte.
Seit dem 01. Januar 2012 werden Mutterschutzzeiten bei der VBL automatisch als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt berechnet.