Nach Auffassung der Rechtsaufsicht fallen die Mensen als öffentliche Einrichtung nicht unter den Kantinenbegriff, d.h. es darf keine Möglichkeit des Vorortverzehrs angeboten werden. Allerdings wird weiterhin ein „to go“ – Betrieb für unsere Beschäftigten und Studierenden aufrechterhalten. Dies wird mit großen Engagement der vor Ort tätigen Beschäftigten des Studentenwerkes durchgeführt.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat das Studentenwerk bis dato noch keinerlei finanzielle Mittel zur Bewältigung der Krise bekommen.
Da auch das Studentenwerk wirtschaften muss, stellt nur die eifrige Nutzung des Angebots den weiteren Betrieb der Einrichtung sicher.
Viele Grüße
Ihr Personalrat