[COVID-19] Mensa-Betrieb im aktuellen Lockdown

leider musste unsere Mensa, trotz anerkanntem und auch bewährtem Hygienekonzept, den Tisch- und Sitzbetrieb seit Anfang November aufgrund einer Anweisung ihrer Rechtsaufsicht schließen. Auch für den Personalrat Garching kam dies völlig überraschend.

Nach Auffassung der Rechtsaufsicht fallen die Mensen als öffentliche Einrichtung nicht unter den Kantinenbegriff, d.h. es darf keine Möglichkeit des Vorortverzehrs angeboten werden. Allerdings wird weiterhin ein „to go“ – Betrieb für unsere Beschäftigten und Studierenden aufrechterhalten. Dies wird mit großen Engagement der vor Ort tätigen Beschäftigten des Studentenwerkes durchgeführt.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat das Studentenwerk bis dato noch keinerlei finanzielle Mittel zur Bewältigung der Krise bekommen.

Da auch das Studentenwerk wirtschaften muss, stellt nur die eifrige Nutzung des Angebots den weiteren Betrieb der Einrichtung sicher.

 

Viele Grüße

Ihr Personalrat

PDF-Version des PR-Info