Da derzeit Schnelltests noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, erfolgen Testungen der Beschäftigten in einer ersten Stufe extern bei Apotheken, die von den zuständigen Kommunen damit beauftragt werden, sowie bei staatlichen Testzentren. Damit Sie dort kostenfrei getestet werden können, benötigen Sie ein von ihrem zuständigen Vorgesetzten ausgefülltes und unterschriebenes offizielles Formular.
Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums an die Dienststellen:
"... Für den Weg zu den nächstgelegenen Testzentren bzw. zur nächstgelegenen Apotheke und die Durchführung des Schnelltests wird Dienstbefreiung gewährt. Dies grenzt den vom Arbeitgeber/Dienstherrn angebotenen Test vom sog. „Bürgertest“ ab. ..."
Eine Übersicht der zugelassenen Einrichtungen finden Sie unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/
Information des HR6 zur Testung unter
https://tum.agu-hochschulen.de/aktuelles/news-beitrag?tx_ttnews%5Btt_news%5D=163&cHash=fe5a19737745ffaabaf1ba18268be3d0